Aufgrund der einseitigen Darstellung der SPD Fraktion Bad Zwesten zum Thema „REWE Neubau“ möchten wir als CDU Fraktion Bad Zwesten einige Punkte richtigstellen.
Entgegen der nun nach Außen kommunizierten Darstellung, war das Hauptanliegen der SPD Fraktion aus unserer Wahrnehmung heraus in der vergangenen Gemeindevertretersitzung eine weitere Verschiebung des Tagesordnungspunktes um weitere zwei Monate um ein weiteres Gutachten einholen zu können.
Dieser Verschiebung haben wir uns aus folgenden Gründen verweigert:
- Aus Sicht der CDU Fraktion lagen die notwendigen Fakten seit Ende Juli auf dem Tisch und haben sich durch die verschiedenen danach eingereichten Schriftstücke im Grundsatz nicht mehr verändert.
- Auch die CDU Fraktion hat sich seit der Kommunalwahl beinahe täglich mit den Projekt-Beteiligten ausgetauscht und war intensiv in die Diskussion eingebunden. Aus unserer Erfahrung war eine Einladung der Beteiligten gar nicht notwendig. Die Befürworter und Gegner des Projektes haben sich geradezu überschlagen, um mit den Fraktionen ins Gespräch zu kommen. Die CDU hat mit Torsten Kehr und mit der von Ehrenbürgermeister Heinrich Haupt angeführten Initiative zur Rettung des Ortskerns ausführlich über das Thema im persönlichen Austausch diskutiert.
- Klarzustellen bleibt weiterhin, dass das zur Rede stehende Vorgehen der SPD daraufhin abzielte ein weiteres Gutachten abzuwarten und den Genehmigungsprozess um mindestens 2 Monate bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zu verzögern. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Planung für den Neubau des REWE bis 2023 aufgrund verschiedenster einzuhaltender Fristen wahrscheinlich nicht mehr realisierbar gewesen wäre.
Letztlich drängt sich also der Verdacht auf, dass hier nur eine Möglichkeit gesucht wurde, den Neubau des REWE zu verhindern, ohne dafür die Verantwortung übernehmen zu wollen. Jedenfalls lässt sich für uns nur so schlüssig erklären, warum die SPD-Fraktion diese Abstimmungssituation herbeigeführt hat.
Dennoch bleibt es an uns, schlüssig darzustellen, warum eine Ablehnung zum jetzigen Zeitpunkt notwendig war:
- Abfluss Umsatz Ortskern: Das Gutachten des Neuinvestors rechnet mit einer Umsatzumverteilung aus der Ortsmitte von 200.000 EUR. Dies würde ab 2024 zum beschleunigten Niedergang des heute schon angeschlagenen Ortskerns führen. Diese Entwicklung bereitet uns Sorge, sodass wir uns für die Verschiebung des REWE-Neubaus um 2-3 Jahre aussprechen, um in einer Übergangsphase den Ortskern stärken zu können.
- Flächenversiegelung: Ausgleichsmaßnahmen sind zwar Bestandteil kommender Verfahrensschritte, wurden aber bisher nicht vom Neuinvestor kommuniziert.
- Enteignung / Schadenersatzanspruch: Aufgrund der Reglementierung der Flächen für den Lebensmittelverkauf in einer Kommune ist die Verlagerung des REWE nur einhergehend mit dem Entzug der Genehmigung von Lebensmittelverkäufe im vorherigen Gebäude möglich. Dies folgt aus der Begrenzung der Flächen für den Lebensmitteleinzelhandel pro Stadt und Gemeinde durch den regionalen Entwicklungsplan ausgehend vom Regierungspräsidium. Der Entzug der Genehmigung von Lebensmitteleinzelhandel am bestehenden REWE-Standort stellt nach Ansicht der Eigentümer des jetzigen REWE eine Form der Enteignung dar, welches durch bestehende vorgelegte Urteile auch glaubhaft ist.
Insbesondere der letzte Punkt führt dazu, dass dem Vorhaben aus Sicht der CDU Fraktion nicht zugestimmt werden konnte, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden.
Sollte der neue Investor und die „lokalen“ Alt-Investoren sich bezüglich der zu zahlenden Entschädigung einig werden oder der neue Investor die Gemeinde von allen Ansprüchen Dritter, folgend aus einer positiven Entscheidung zu seinen Gunsten, freistellen, steht einer erneuten wohlwollenden Prüfung des Vorhabens durch die CDU Fraktion nichts im Wege.